06. Mai 2026
12:00 - 13:00 Uhr
Die Pflicht zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion im Online-Handel kommt zum 19. Juni 2026. Unternehmen im E-Commerce werden dann verpflichtet sein, Verbraucherkunden einen „Widerrufs-Button“ bereitzustellen.
Mit dieser neuen gesetzlichen Vorgabe soll die Ausübung des Widerrufsrechts standardisiert und erheblich vereinfacht
werden – zugleich entstehen für Unternehmen konkrete Anforderungen an die technische und rechtliche Ausgestaltung. Bei Verstößen drohen erhebliche rechtliche Risiken, insbesondere im Wettbewerbsrecht.
Während unseres Webinars erläutern unsere Expertinnen und Experten, welche konkreten gesetzlichen Anforderungen auf Unternehmen zukommen und wie eine rechtssichere Umsetzung des Widerrufs-Buttons in der Praxis gelingt. Weiterhin gehen wir folgenden Fragestellungen nach:
- Welche Unternehmen sind verpflichtet, einen Widerrufs-Button bereitzustellen und wie muss dieser ausgestaltet sein?
- Wie muss der Widerrufs-Button implementiert werden?
- Welche rechtlichen Risiken drohen bei fehlerhafter Umsetzung?
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!